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Hier gibt es weitere Informationen zum Thema Datenschutz sowie eine Vorlage für die Einverständniserklärung zum Herunterladen.

Einzelpersonen

Für das Verwenden und Veröffentlichen von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen ist bei den abgebildeten Personen ein Einverständnis dazu einzuholen.

  • Das Einverständnis muss immer dann zwingend eingeholt werden, wenn eine Person auf dem Medium klar erkennbar ist (Portraitfoto, Stimmaufnahmen mit vorgängiger Nennung des Namens usw.).
  • Es empfiehlt sich, zusätzlich zum Einverständnis der minderjährigen Person ebenfalls das Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person einzuholen. Grundsätzlich können Personen ab 14 Jahren selber eine Einverständniserklärung unterzeichnen.
  • Auf den Einverständniserklärungen muss ersichtlich sein, für welchen Zweck die Medien publiziert werden (interner Gebrauch, Website, Social-Media). Es existieren Vorlagen für Einverständniserklärungen, welche genutzt werden sollen.

Gruppen

Anders gestaltet sich die Situation in Gruppenkontexten. So dürfen Bilder von Gruppen auch nach einer mündlichen Einverständniserklärung gemacht werden. Es empfiehlt sich jedoch in diesen Situationen, Gruppen beispielsweise nur von hinten zu fotografieren. Eine einfache Lösung ist es, Personen, die nicht abgelichtet werden wollen, zu kennzeichnen (Klebepunkt auf Kleidung).


Passant*innen

Auch Passant*innen dürfen ohne ihr Einverständnis abgelichtet werden, sind sie beispielsweise im Hintergrund einer Szene zu sehen. Jedoch darf jede Person die Löschung der Aufnahmen beantragen, sollte sie mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sein.


Vorlage

Hier findet ihr eine Vorlage für eine Einverständniserklärung. Es ist darauf zu achten, dass aus der Erklärung klar ersichtlich ist, für was die gemachten Aufnahmen verwendet werden (können).


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