Urheberrecht
Grundsätzlich gilt es, die Verwendung von Material mit dem*der Ersteller*in vorab abzuklären. Auch bei Auftragsarbeiten ist dringend anzuraten, die produzierende Person zu nennen (und z.B. Bilder mit dem entsprechenden Fotocredit zu versehen).
Die Verwendung der integrierten Audiotheken (z.B. auf Instagram oder TikTok) ist für nichtkommerzielle Zwecke, zu denen die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit zählen, erlaubt.
Nähere Informationen sind dem Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte zu entnehmen.
Datenschutz
Bei der Arbeit im digitalen Raum gelten neben den üblichen Datenschutzbestimmungen der Sozialen Arbeit (z. B. Schweigepflicht) zusätzliche Regeln für digitale Inhalte. Eine Übersicht mit Empfehlungen zum Datenschutz inkl. einer Vorlage für die Einverständniserklärung von abgebildeten Personen findet ihr unter dem Beitrag Einverständniserklärungen.
Weiterführende Links zum Datenschutz:
- Berufskodex der Sozialen Arbeit
- Rechte und Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt
- Digitale Aspekte in Kinderschutzkonzepten
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